
Belächelt von den anderen
Mensch-Tier-Spirits bietet Sterbebegleitung an und ich als Tiertherapeutin habe mich auf die Sterbebegleitung bei Haustieren spezialisiert. Ich stehe Ihnen mit meinem Rat telefonisch oder per Mail zur Seite und komme auf Ihren Wunsch zu Ihnen nach Hause. Wir werden gemeinsam sehen, was Sie für für sich und Ihrem Tier tun können.
Ich kenne auch die Sorge vieler Menschen, belächelt zu werden, wenn sie mit ihrem Tier leiden oder um ihren Liebling trauern. Deshalb tut es manchen Menschen gut, wenn sie über ihre Nöte und Gefühle offen sprechen können.
Sterbebegleitung für ein Tier ist nicht lächerlich, sondern ein wichtiger Prozess des Begleitens und des Loslassens. Auch ein Tier hat das Recht auf einen würdigen Tod.
Die Tierkommunikation ist hier ein wichtiger Bestandteil. Tiere vermitteln uns, wie es Ihnen geht, was Ihnen gut tut und was sie sich wünschen, damit der letzte Weg erträglicher wird. Oft haben Tiere Botschaften an Ihre Besitzer aber auch an die Menschen im Allgemeinen.
Die goldene Kutsche
In einem goldenen Wagen ohne Räder
gezogen von tausenden von Engeln
geht heimlich, still und leise jede Seele auf ihre Reise.
Schämt Euch Eurer Tränen nicht,
denn mit ihnen bereitet Ihr den Weg in das Unsiversum.
Ohne die Perlen der Trauer bleibt die Seele hilflos zurück,
so aber schwimmt sie strahlend der Ewigkeit entgegen.
(Ronja 2006)
Was passiert nach dem Sterben? Die wenigsten Menschen wissen, dass es neben der Tierkörperbeseitigungsanlage auch andere Möglichkeiten gibt, dem verstorbenen Tier die letzte Ehre zu erweisen. In der Schweiz gibt es zur Zeit nur eine Möglichkeit den entschlafenden Liebling auf einem Tierfriedhof zu beerdigen. Das ist der Tierfriedhof am Wisenberg, Bitzenweg, 4448 Läufelingen / BL. www.tier-friedhof.ch
Es besteht die Möglichkeit, sein verstorbenes Heimtier im eigenen Garten zu beerdigen, wenn es nicht mehr als 4 kg wog.. Hierbei müssen allerdings einige Bestimmungen beachtet werden.
| • | Es dürfen nur einzelne Heimtiere beerdigt werden |
| • | TSE-verdächtige oder seuchenverdächtige Heimtiere dürfen nicht beerdigt werden |
| • | Das Gelände muss für das Begraben geeignet sein |
| • | Der Tierkörper darf nicht im Wasserschutzgebiet beerdigt werden |
| • | Das Grab darf nicht unmittelbar neben öffentlichen Plätzen oder Wegen angelegt werden |
| • | Der Tierkörper muss mit mindestens 50 cm Erde bedeckt werden (vom Grubenrand aus) |
| • | Die Umhüllung des Tierkörpers muss abbaubar sein |
Eine andere Möglichkeit ist das Einäschern in einem Kleintierkrematorium. Dort können Sie nach Terminabsprache Ihren verstorbenen Liebling hinbringen oder von jemanden abholen lassen. Sie können zwischen einer Einzeleinäscherung oder einer Sammeleinäscherung wählen. Hinterher können sie die Asche in einer schönen Urne mitnehmen oder sich zuschicken lassen. Die Kosten richten sich nach der Größe des Tiers und ob es sich um eine Einzel- oder Sammeleinäscherung handelt.
martina@mensch-tier-spirits.ch
